Konzept zum Kinderschutz im Sport des VfL Rathenow e.V.

„Damit Kinder und Jugendliche sich in unserer Sportart
wohlfühlen und vor allem bei uns sicher sind“

Der VfL Rathenow e.V. unterstützt die gesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch in jeder Form zu schützen. Um dies zu erreichen, darf die Thematisierung von Gewalt und vor allem von sexualisierter Gewalt im Sport kein Tabu mehr sein. Eine zu jeder Zeit offene und transparente Kommunikation innerhalb des Vereins und seiner Mitglieder ist dafür zwingend notwendig.

Der VfL Rathenow hat sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder zum Thema „Kinderschutz im Sport“ zu sensibilisieren, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Für diese Aufgabe hat der Vorstand des VfL Rathenow e.V. eine Ansprechpartnerin benannt:

Kinderschutzbeauftragte des VfL Rathenow e.V.
Isabel Schmidt
Email: isabel.schmidt1999@gmail.com
Tel.: 0151/18972965

Der VfL Rathenow e.V. schließt sich dem Konzept des Landessportbundes Brandenburg e.V. zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport (2012) und dessen Veröffentlichungen durch die Broschüre „Kinderschutz im Sport“ (2013 und 2015) an.

Inhalte und Gliederung des Kinderschutzkonzeptes im Verein:

  1. Der VfL Rathenow e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  2. Ehrenkodex – Alle Mitglieder und Ehrenamtliche des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
  3. Wir fordern für alle Trainer, Übungsleiter und Betreuungspersonen ein erweitertes Führungszeugnis ein. Dieses ist alle 3 Jahre zum 1. Quartal wieder neu vorzulegen.
  4. Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung - Siehe Grafik - Verfahren bei Kindeswohlgefährdung Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen.
  5. Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
  6. Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen: (Beispiele)
    • Gemeinsames Duschen, Sauna etc. mit minderjährigen Sportler/-innen ist nicht erlaubt
    • Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache.
    • Bei mehrtägigen Fahrten wird darauf geachtet, dass Betreuer/innen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Raum übernachten.
    • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein klar geregelt.
    • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
  7. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige
    Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
  8. Die Kinderschutzbeauftragte nimmt regelmäßig an Weiterbildungen und Fachseminaren teil.

Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / sexuellen Missbrauch

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden. Folgendes Schema zeigt die möglichen Handlungsschritte: